Unabhängig vom Widerrufsrecht können Sie Ihre Herzwandler-Mitgliedschaft jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Die Kündigung wird zum Ende Ihres aktuellen Abrechnungszeitraums (maximal 1 Monat ab Absendung) wirksam und muss spätestens 5 Tage vor Fälligkeit der nächsten Zahlung erfolgen.
Die Kündigung betrifft also ausschließlich zukünftige Zahlungen und beendet den Vertrag für die Zukunft. Ein Widerruf hingegen ist ein gesetzliches Rücktrittsrecht, das sich auf den Beginn eines Vertrages bezieht. Da Herzwandler digitale Leistungen sofort bereitstellt und Sie dem sofortigen Leistungsbeginn ausdrücklich zustimmen, erlischt das gesetzliche Widerrufsrecht nach Vertragsbeginn (siehe unten).
Bei Verträgen über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten (z. B. Online-Mitgliedschaften, Zugänge zu geschützten Bereichen, digitale Services) erlischt das Widerrufsrecht gemäß § 356 Abs. 5 BGB, sobald wir mit der Ausführung des Vertrags begonnen haben.
Damit wir die digitalen Leistungen unmittelbar bereitstellen können, bestätigen Sie im Buchungsprozess ausdrücklich, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung beginnen dürfen und dass Sie Ihr Widerrufsrecht mit Beginn der Leistung verlieren.
Mit Abschluss der Buchung und der sofortigen Bereitstellung der digitalen Inhalte ist ein Widerruf daher rechtlich nicht mehr möglich.
Diese Regelung basiert auf § 356 Abs. 5 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) in Verbindung mit § 327 BGB sowie Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EGBGB und ermöglicht die sofortige Bereitstellung digitaler Leistungen.
Unabhängig von der gesetzlichen Lage kann die SOLID Information Management GmbH in begründeten Einzelfällen freiwillig eine Rückerstattung oder Gutschrift anbieten – etwa bei technischen Problemen oder offensichtlichen Fehlbuchungen. Ein rechtlicher Anspruch hierauf besteht jedoch nicht.
Herzwandler ist ein Produkt der
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